AKTUELLES

IMMER INFORMIERT, NEUESTE TERMINE, ANKÜNDIGUNGEN UND VIELES MEHR.

Auf diesen Seiten informieren wir Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Verwaltung der Gemeinde Denklingen.
Wir berichten auch über neueste Projekte, Anliegen, Umsetzungen und vieles mehr.

Wahlen

Ihre Stimme zählt

Bundestagswahl 2025

Die kommende Bundestagswahl – offiziell „Wahl zum 21. Deutschen Bundestag“ genannt – findet am 23. Februar 2025 statt.

Wählen dürfen in Bayern nur Volljährige mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Denklingen liegen, um dort abstimmen zu dürfen.

Die Briefwahl

Mit der Briefwahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen.

Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dazu einen Antrag stellen. Eine Begründung ist nicht nötig.

 

WICHTIG: Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinden Denklingen/Epfach/Dienhausen eingetragen sind!

Briefwahl online beantragen

Briefwahlunterlagen können online in der Zeit vom 20.01.2025 ab 08:00 bis 17.02.2025 23:00 Uhr beantragt werden.

>> zur Online Beantragung

Selbstabholung Wahlschein / Briefwahl

Bei Selbstabholung können Briefwahlunterlagen bis Freitag 21.02.2025, in der Gemeinde Denklingen abgeholt werden.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen vom Wahlamt erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar 2025 sein. 
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei dem Wahlamt ab.

Bitte Wahlbenachrichtigung und Personalausweis mitbringen.

Informationen Rathaus

Ergänzende Informationen zu den Öffnungszeiten

Aufgrund eines Personalmangels kann es aktuell zu Wartezeiten kommen und Ihre Anliegen ggf. nicht umgehend bearbeitet werden. Um weiterhin eine direkte und reibungslose Bearbeitung Ihrer Anliegen sicherstellen zu können empfehlen wir bei Bedarf um vorherige kurze telefonische Anmeldung unter 08243 85 333 33.

Das Einwohnermeldeamt ist am 27.02.2025 und am 28.02.2025 nicht besetzt.

Am Nachmittag des Lumpigen Donnerstags (27.02.2025) sowie am Faschingsdienstag (04.03.2025) bleibt das Rathaus geschlossen.


Wir danken allen Bürgen für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung

RECHTZEITIG SCHAUEN: SIND PERSO UND PASS NOCH GÜLTIG?

NEU seit dem 1.1.2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.

Bei Fragen wählen Sie die 115 oder wenden Sie sich an Ihre lokale Passbehörde.
Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen

Telefon 08243/8533333

gemeinde@denklingen.de

Wasserzählerstand-Erfassung

Die Gemeinde Denklingen begrüßt Sie bei der Wasserzählerkarte ONLINE, der Internet-Wasserzählerstand-Erfassung.
Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

Abgabezeitraum:
Beginn: 06.12.2024   
Ende: 01.02.2025

>> zum Serviceportal

Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Verwaltung die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf
der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie
auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit
bzw. 256-Bit.
Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Kommune an die Applikation Wasserzähler-Online verschlüsselt zur
komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand,
Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Denklingen wird "Digitales Amt"

16.01.2023

Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung

Die Gemeinde Denklingen wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.

Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt