Fundsachen OnlineSuche

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Mehr Informationen

Bei Interesse informiert Sie
Waltraud Gröger

Erreichbar unter der
Telefon-Nr.: 0 82 43/8 53 33 38
Fax 0 82 43 / 8 53 33 538
oder per E-Mail:
waltraud.groeger@denklingen.de.

Fundbüro

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Verlorenen Gegenstand online suchen

Mit der Fundsachen-OnlineSuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.

Da die Gemeinde Denklingen ebenfalls über das virtuelle Fundbüro verfügt, können Sie die Nachforschungen nach Ihrem verlorenen Gegenstand auf diesen Bereich ausdehnen.

Verlustmeldung machen

Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Fundbüro im Rathaus Denklingen anzeigen oder online über die  öffentliche Verlusterfassung. Bitte geben Sie den verlorenen Gegenstand in der Suchmaske ein, dann werden Sie zur Angabe aller weiteren Daten aufgefordert.

Erforderliche Unterlagen

Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro im Rathaus Denklingen abgeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.