Ob Schulbegleitung für ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf, ein ambulantes Wohnangebot für einen Menschen mit einer seelischen Behinderung oder Hilfe zur Pflege für die betagten Eltern: Der Bezirk Oberbayern ist für ein breites Angebot von Sozialen Hilfen zuständig. Rund um die Antragstellung, die Suche nach einer geeigneten Einrichtung sowie die Art und Dauer der Hilfegewährung ergeben sich meist viele Fragen.
Mit all diesen Anliegen können Sie sich an unsere Beratungsstelle in Ihrem Landkreis oder in Ihrer kreisfreien Stadt wenden.