Einwohner Statistik
Einwohnermeldeamt
Anmeldung
Nach § 17 Abs. 1 BMG (Bundesmeldegesetz) hat sich jeder „Wer eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden“.
Wir bitten unsere BürgerInnen bei Zuzug oder Umzug um rechtzeitiges persönliches Erscheinen.
Bringen Sie hierzu mit:
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschreiben vom Wohnungsgeber, PDF download)
- Geburtsurkunde (im Original)
- Bei Familienstand verheiratet/geschieden die entsprechende Urkunde (im Original ggf. mit beglaubigter Übersetzung)
- Bei Zuzug minderjähriger Kinder die Einverständniserklärung (PDF download) inkl. Ausweiskopie des zweiten Sorgeberechtigten
Wer dieser Meldeverpflichtung nicht entspricht, riskiert Verwarnungsgelder in nicht unerheblicher Höhe.
Abmeldung
Bei Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung innerhalb von zwei Wochen, jedoch frühestens eine Woche vor dem Auszug zu melden.