Bundestagswahl
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre im Rahmen der Bundestagswahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es gilt dabei das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit Zweitstimmendeckung. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen.
- Erststimme: Mit der Erststimme wird bestimmt, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertreten soll (sog. Wahlkreisbewerber).
- Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab, die sich aus den sog. Listenbewerbern zusammensetzt.
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes muss die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein.
Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bundeswahlleiter.de