Bevorstehende Wahlen

 23.02.2025 - Bundestagswahl 
08.03.2026  - Kommunalwahl

Wahlen

In dieser Rubrik können Sie sich über aktuell, anstehende Wahlen informieren, Ihre Briefwahl beantragen oder auch Wahlergebnisse aus der Vergangenheit einsehen.

Es gibt verschiedene Arten von Wahlen, in denen Bürger ihre Stimme abgeben können: Kommunal- und Europawahlen, Bundestagswahl, Landtagswahl, Bürgermeisterwahl, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide.         

                                        

Steht eine Wahl bevor, erhalten alle wahlberechtigten Bürger spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung. Der Ort und die Zeit der Wahl werden darin bekannt gegeben. Die Wahlbenachrichtigungskarte sollten Sie mit zum Wahllokal nehmen und auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass). Dann erhalten Sie von den Wahlhelfern die amtlichen Wahldokumente.

Selbstverständlich können Sie auch per Briefwahl wählen. Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen Wahlschein erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen zusammen in der Gemeindeverwaltung Denklingen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Bundestagswahl 2025

Die kommende Bundestagswahl – offiziell „Wahl zum 21. Deutschen Bundestag“ genannt – findet am 23. Februar 2025 statt.

Wählen dürfen in Bayern nur Volljährige mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Denklingen liegen, um dort abstimmen zu dürfen.

Die Briefwahl

Mit der Briefwahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen.

Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dazu einen Antrag stellen. Eine Begründung ist nicht nötig.

 

WICHTIG: Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinden Denklingen/Epfach/Dienhausen eingetragen sind!

Briefwahl online beantragen

Briefwahlunterlagen können online in der Zeit vom 20.01.2025 ab 08:00 bis 17.02.2025 23:00 Uhr beantragt werden.

>> zur Online Beantragung

Selbstabholung Wahlschein / Briefwahl

Bei Selbstabholung können Briefwahlunterlagen bis Freitag 21.02.2025, in der Gemeinde Denklingen abgeholt werden.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen vom Wahlamt erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar 2025 sein. 
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei dem Wahlamt ab.

Bitte Wahlbenachrichtigung und Personalausweis mitbringen.

Wahlen und Termine

Bundestagswahl

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre im Rahmen der Bundestagswahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Es gilt dabei das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit  Zweitstimmendeckung. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen.

  • Erststimme: Mit der Erststimme wird bestimmt, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertreten soll (sog. Wahlkreisbewerber).
  • Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab, die sich aus den sog. Listenbewerbern zusammensetzt.

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes muss die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bundeswahlleiter.de

Kommunalwahlen (Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag)

Alle sechs Jahre werden in den Gemeinden des Landes der Bürgermeister, die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.
Aktives Wahlrecht hat:

  • Unionsbürger
  • wer das das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei  Monaten den Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird

Die nächste Kommunalwahl findet 2026 statt.

Europawahl

Die Europawahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und setzt sich aus den Vertretern der 27 Ländern der EU zusammen. Auf Deutschland entfallen 96 von insgesamt 705 Abgeordnetensitzen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird in Deutschland künftig von derzeit 18 auf 16 Jahre abgesenkt. 

Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Europawahlgesetzt und nach der Europawahlordnung, nach denen die Vertreter/innen aus Deutschland ihr Mandat nach dem Prinzip der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen erhalten.

Landtagswahl

Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Mitglieder des Landtags mit Sitz in München gewählt. Welche Kandidaten gewählt werden und in den Landtag einziehen, entscheidet somit auch darüber, welche Parteien mit wie vielen Parlamentssitzen vertreten sind.  Im Landtag sitzen insgesamt 180 Abgeordnete. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Da die Landtagsabgeordneten den Ministerpräsidenten / die Ministerpräsidentin wählen, hat die Wahl der Landräte indirekt Einfluss darauf, wer Ministerpräsident/in von Bayern wird. Jede Partei stellt vor den Landtagswahlen einen Spitzenkandidaten auf.

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnung in Bayern hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bayern.landtag.de