Bundestagswahl
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre im Rahmen der Bundestagswahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es gilt dabei das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl. Für die Kandidaten gibt es zwei Möglichkeiten, ein Bundestagsmandat zu erhalten und somit Mitglied des Bundestages zu werden:
- Erststimme: Derjenige, der die meisten Erststimmen eines Wahlkreises erhält, wird automatisch in den Bundestag gewählt.
- Zweitstimme: Ein Kandidat kann auch über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag gewählt werden. Mit der Zweitstimme wählt man nicht direkt eine Person, sondern eine Partei. Der prozentuale Anteil der Zweitstimmen bestimmt die Sitze der Partei im Bundestag. Allerdings muss eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhalten, um in den Bundestag einziehen zu dürfen.
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes muss die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein.
Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bundeswahlleiter.de