Wahlen

In dieser Rubrik können Sie sich über aktuell, anstehende Wahlen informieren, Ihre Briefwahl beantragen oder auch Wahlergebnisse aus der Vergangenheit einsehen.

 Es gibt verschiedene Arten von Wahlen, in denen Bürger ihre Stimme abgeben können: Kommunal- und Europawahlen, Bundestagswahl, Landtagswahl, Bürgermeisterwahl, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide.         

                                        

Steht eine Wahl bevor, erhalten alle wahlberechtigten Bürger spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung. Der Ort und die Zeit der Wahl werden darin bekannt gegeben. Die Wahlbenachrichtigungskarte sollten Sie mit zum Wahllokal nehmen und auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass). Dann erhalten Sie von den Wahlhelfern die amtlichen Wahldokumente.

Selbstverständlich können Sie auch per Briefwahl wählen. Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen Wahlschein erhalten Sie mit den Briefwahlunterlagen zusammen in der Gemeindeverwaltung Denklingen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlen und Termine

Bundestagswahl

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre im Rahmen der Bundestagswahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Es gilt dabei das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl. Für die Kandidaten gibt es zwei Möglichkeiten, ein Bundestagsmandat zu erhalten und somit Mitglied des Bundestages zu werden:

  • Erststimme: Derjenige, der die meisten Erststimmen eines Wahlkreises erhält, wird automatisch in den Bundestag gewählt.
  • Zweitstimme: Ein Kandidat kann auch über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag gewählt werden. Mit der Zweitstimme wählt man nicht direkt eine Person, sondern eine Partei. Der prozentuale Anteil der Zweitstimmen bestimmt die Sitze der Partei im Bundestag. Allerdings muss eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhalten, um in den  Bundestag einziehen zu dürfen.

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes muss die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein.
Vor der Wahl stellen die Union und die SPD einen Kanzlerkandidaten auf, der im Falle des Wahlsieges Bundeskanzler/in wird.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bundeswahlleiter.de

Kommunalwahlen (Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag)

Alle sechs Jahre werden in den Gemeinden des Landes der Bürgermeister, die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.
Aktives Wahlrecht hat:

  • Unionsbürger
  • wer das das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei  Monaten den Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird

Die nächste Kommunalwahl findet 2026 statt.

Europawahl

Die Europawahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und setzt sich aus den Vertretern der 28 Mitgliedsnationen zusammen. Auf Deutschland entfallen 96 von insgesamt 751 Abgeordnetensitzen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Anders als bei der Kommunalwahl dürfen nur volljährige Bürger der EU wählen.

Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Europawahlgesetzt und nach der Europawahlordnung, nach denen die Vertreter/innen aus Deutschland ihr Mandat nach dem Prinzip der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen erhalten.

Ergebnisse der Wahl am 26. Mai 2019 unter www.europawahl2019.bayern.de.

Landtagswahl

Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Mitglieder des Landtags mit Sitz in München gewählt. Welche Kandidaten gewählt werden und in den Landtag einziehen, entscheidet somit auch darüber, welche Parteien mit wie vielen Parlamentssitzen vertreten sind.  Im Landtag sitzen insgesamt 180 Abgeordnete. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Da die Landtagsabgeordneten den Ministerpräsidenten / die Ministerpräsidentin wählen, hat die Wahl der Landräte indirekt Einfluss darauf, wer Ministerpräsident/in von Bayern wird. Jede Partei stellt vor den Landtagswahlen einen Spitzenkandidaten auf.

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnung in Bayern hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird.

Die nächsten Landtagswahlen werden im Herbst 2023 stattfinden.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl unter www.bayern.landtag.de