Aufstellung eines Bebauungsplanes "Photovoltaik - Salger

    16.07.2024 | Erstellt von Birgit Jost

    Der Gemeinderat hat am 08.02.2023 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. l Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen "Photovoltaik - Salger" beschlossen.

    Die Ausarbeitung der Planentwürfe hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München vorgenommen. Hierzu wird folgendes bekannt gemacht:

    Öffentliche Auslegung, Ort und Dauer der Auslegung:

    Der Änderungsentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.07.2024 sowie das Blendgutachten liegen in der Zeit vom 22.07.2024 bis 26.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Denklingen, Rathausplatz l, 86920 Denklingen öffentlich aus. Diese Möglichkeit der Einsichtnahme besteht während unserer Dienststunden (Mo., Di., Do. + Fr. 08:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:00 -18:00 Uhr) oder nach Vereinbarung.

    Gerne können Sie auch das digitale Angebot für die Einsichtnahme auf unsere Homepage unter diesem Link.

    Wir weisen auf die Gelegenheit der Äußerung und der Erörterung hin.

    Gegenstand und Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Photovoltaik - Salger":

    Das diesbezügliche Gebiet ist oben, links dargestellt.

    Das Aufstellungsgebiet (Fl.Nr. 2829 der Gemarkung Denklingen) liegt südwestlich der Bahnlinie im südöstlichen Anschluss an die bebaute Flurnummern 2829/2 (Lagerhalle) der Gemarkung Denklingen und nordöstlich des Bürger- und Vereinszentrum.

    Die Aufstellung des Bebauungsplans "Photovoltaik Salger" auf dem Flurstück 2829 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck, ein Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

    Diese Flächen sind bisher als Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen dargestellt und sollen künftig im Bebauungsplan als "Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§§ l Abs. 2Nr. 10, 11 BauNVO) dargestellt werden.

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